teamfoto-banner | zur Startseitemenschen-hand-in-hand-banner | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Verordnung für Neurofeedback

Wie bekomme ich eine Verordnung für Neurofeedbacktherapie?
  1. Erstkontakt und Anamnese: Sie suchen einen Arzt auf, der für die Behandlung der zugrunde liegenden neurologischen oder psychischen Erkrankung zuständig ist. Dies kann ein Neurologe, Psychiater Kinderarzt oder Hausarzt sein. Der Patient bespricht seine Symptome, Bedenken und den Wunsch nach Ergotherapie und Neurofeedback.

  2. Diagnosestellung: Der Arzt führt eine gründliche Untersuchung durch, um die Diagnose des Patienten zu bestätigen und den Bedarf an Ergotherapie und Neurofeedback zu bewerten. Je nachdem, ob es sich um eine neurologische Störung wie Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), Autismus-Spektrum-Störung (ASS) oder eine andere Erkrankung handelt, kann der Arzt die Notwendigkeit von Neurofeedback als ergänzende Therapiemaßnahme feststellen.

  3. Therapieempfehlung: Wenn der Arzt der Meinung ist, dass der Patient von Neurofeedback in Verbindung mit Ergotherapie profitieren könnte, wird er eine entsprechende Empfehlung aussprechen.

  4. Ausstellung der Verordnung: Basierend auf der Therapieempfehlung wird der Arzt eine Verordnung für Ergotherapie mit Neurofeedback ausstellen. Diese Verordnung enthält die Diagnose des Patienten, die Anzahl des empfohlenen ersten Sitzungsblocks und die Therapiefrequenz pro Woche.

 

Gern unterstützen wir Sie bei den Fragen rund um die Verordnung- egal ob es sich um eine private oder gesetzliche Verordnungsform handelt.

 

Als ausgebildete Ergotherapeuten sind wir zugelassen bei allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.